AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tivaos UG (haftungsbeschränkt)
Marie-Curie-Straße 6
85055 Ingolstadt
Deutschland
nachfolgend: Anbieter
Allgemeiner Teil
Geltungsbereich und Gegenstand
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden.
Von diesen AGB abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen. Sein Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit Abgabe einer Bestellung oder Beauftragung bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht.
Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst unter anderem die Erstellung bzw. Entwicklung von Webseiten. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag.
Die Bezeichnung „Webseite“ in diesen AGB schließt alle Formen von Webseiten, wie z. B. auch Online-Shops, ein.
Der Anbieter ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Anbieter bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Anbieter wird Subunternehmer nicht einsetzen, sofern für ihn ersichtlich ist, dass der Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
Vertragsschluss
Möchte der Kunde Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen, stellt er beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird nach bestem Wissen und Gewissen prüfen, ob die in der Anfrage beschriebenen Wünsche des Kunden vollständig, eindeutig, realisierbar, frei von Widersprüchen und für die gewünschte Umsetzungsform geeignet sind und auf dieser Basis ein Angebot erstellen. Der Anbieter wird jedoch keine rechtliche Überprüfung der Kundenwünsche vornehmen. Erst, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters annimmt, kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Sofern das Angebot des Anbieters Entwürfe, Muster oder gestalterische Vorschläge enthält, jedoch kein Vertrag zustande kommt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der Entwürfe, Muster, gestalterischen Vorschläge oder ggf. der dazugehörigen Quellcodes, Kopien etc. Der Kunde hat in diesem Fall sämtliche Kopien zu löschen, zu vernichten und/oder oder an den Anbieter herauszugeben.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten (z. B. für das Impressum), Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig, rechtzeitig und korrekt mitzuteilen.
Für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke (z. B. Grafiken, Texte) ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Stellt der Kunde das Material nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, ist der Anbieter berechtigt, nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Anbieter) zu verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter zu versehen.
Leistet der Kunde (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit verspätet, haftet der Anbieter nicht für dadurch entstehende Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten.
Stellt der Kunde dem Anbieter im Rahmen des Auftrags Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung, ist der Kunde dafür verantwortlich, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z. B. Urheberrechte) verstoßen. Dem Anbieter ist es von Rechts wegen nicht erlaubt, Rechtsberatungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der Anbieter ist insbesondere nicht verpflichtet und nicht berechtigt, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Texte, Bilder, Layouts, Grafiken etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen und wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstigen Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Erteilt der Kunde bestimme Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks, haftet er hierfür selbst.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann der Anbieter gegenüber dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
Abnahme
Der Anbieter ist berechtigt, die Abnahme von Werkleistungen in Schriftform zu verlangen. Der Kunde schuldet die schriftliche Abnahme nur, wenn der Anbieter ihn hierzu auffordert. Die Abnahmebestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben im Übrigen unberührt.
Der Anbieter und der Kunde legen die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks fest, sofern nicht im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände eine längere Abnahmefrist erforderlich ist, die der Anbieter dem Kunden in diesem Fall gesondert mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb der Abnahmefrist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.
Vergütung
Der Anbieter und der Kunde schließen eine individualvertragliche Vereinbarung über die Vergütung des Auftrages, die sich grundsätzlich nach dem Angebot richtet.
Der Anbieter ist berechtigt, seine Preise nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlaufzeit in dem Umfang anzupassen, in dem seine eigenen Kosten für die Erbringung der Dienstleistung steigen. Während einer vereinbarten Mindestlaufzeit bleibt der vereinbarte Preis unverändert. Kunden mit bestehenden Verträgen werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Preisanpassung wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Preisanpassung widerspricht, wird sein Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung außerordentlich gekündigt.
Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen inner- und außerhalb dieser AGB haben Dauerschuldverhältnisse (z. B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 3 Monate.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Für Website-Abos gelten vorrangig die Laufzeit- und Kündigungsregelungen im Abschnitt „Website-Abo“.
Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung
Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Anbieter. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Anbieter resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
Die Haftung des Anbieters für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) haftet der Anbieter jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Partei regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die vorstehende Haftungsregelung gilt auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
Leistungen für Webseiten
Erstellung des Impressums und der Datenschutzerklärung mit Generatoren
Sofern der Anbieter und der Kunde dies vereinbart haben, erstellt der Anbieter die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu verwendet der Anbieter Generatoren. Der Anbieter schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde selbst verantwortlich.
Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z. B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und den Anbieter selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter von Rechts wegen nicht erlaubt ist, Rechtsberatungsleistungen ggü. dem Kunden zu erbringen.
Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder in der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde dem Anbieter selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat der Kunde beim Anbieter gesondert zu beauftragen, sofern individualvertraglich nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Webhosting (Resell)
Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Hostingleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang (Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien. Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen Dritter in jeglicher Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.
Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, übernimmt der Anbieter im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.
Die Verfügbarkeit der vom Anbieter zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch vom Anbieter nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme etc.).
Sofern der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten, sofern ihm solche vom Anbieter zur Verfügung gestellt wurden, nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.
Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er den Anbieter oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
Domainregistrierung
Der Anbieter und der Kunde können, insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Webseitenerstellung, die Erbringung von Domainregistrierungsleistungen vereinbaren. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.
Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Der Anbieter wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain durch den Anbieter ist nicht geschuldet.
Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Der Anbieter wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
Wartung und Pflege von Webseiten
Nach der Fertigstellung einer Webseite und / oder einzelner Teile hiervon kann der Anbieter dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseite anbieten. Der Anbieter kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder der Anbieter zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Anbieters in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen.
Gegenstand der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version durch den Anbieter. Weitere Details, wie z. B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen des Anbieters kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartenden Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z. B. durch entsprechende Updates) oder den Anbieter gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
Der Anbieter haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen; die Vorschriften unter „Haftung und Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
Die Wartung umfasst nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite, insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Website-Abo (Websites im Abonnement)
Die Regelungen dieses Abschnitts gelten für Verträge über die Erstellung und den laufenden Betrieb von Websites im Abonnement („Website-Abo“), die insbesondere über den Online-Konfigurator des Anbieters geschlossen werden. Sie gehen den übrigen Regelungen dieser AGB vor, soweit sie von ihnen abweichen.
Vertragsschluss über den Online-Konfigurator
Die Darstellung der Pakete, Extras und Preise im Online-Konfigurator stellt kein bindendes Angebot des Anbieters dar. Mit dem Abschluss des Bestellvorgangs (Klick auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig abschließen“) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Website-Abo-Vertrags ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder mit der Einleitung der Leistungserbringung zustande.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde bestätigt im Bestellvorgang, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln. Ein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Soweit der Anbieter im Rahmen des Website-Abos personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO Bestandteil des Vertrags; er ist abrufbar unter tivaos.agency/auftragsverarbeitung und gilt mit Vertragsschluss als vereinbart.
Leistungsumfang des Website-Abos
Der Anbieter erstellt für den Kunden eine Website im gebuchten Umfang (Seitenstufe) und betreibt sie für die Dauer des Vertrags. Im Website-Abo enthalten sind insbesondere: Hosting auf Servern in der EU, eine Domain, ein E-Mail-Postfach, Rechtstexte über anerkannte Generatoren, Cookie-Einwilligungslösung, Mobiloptimierung, technische Suchmaschinen-Basisoptimierung, die Einrichtung von Webanalyse (soweit vom Kunden gewünscht) sowie ein Kontaktformular.
Maßgeblich für die Seitenstufe ist die Zahl der Inhaltsseiten. Rechtsseiten (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise) zählen nicht als Inhaltsseiten. Der Anbieter erstellt die Texte der Website auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Informationen; die inhaltliche und rechtliche Prüfung der bereitgestellten Informationen obliegt dem Kunden. Die Bildauswahl erfolgt über lizenzierte Stock-Archive oder mittels KI erzeugter Bilder.
Angegebene Lieferzeiten sind unverbindliche Zielwerte; sie setzen die vollständige und rechtzeitige Mitwirkung des Kunden voraus (insbesondere Bereitstellung von Informationen, Inhalten und Freigaben).
Änderungsservice
Im Website-Abo enthalten sind kleine Änderungen an bestehenden Inhalten, zum Beispiel Textkorrekturen, Bildertausch oder die Aktualisierung von Öffnungszeiten, im Umfang von bis zu zwei überarbeiteten Seiten pro Kalenderquartal. Nicht vom Änderungsservice umfasst sind die Erstellung neuer Seiten oder Sektionen, ein Redesign, die Neuerstellung von Texten sowie neue Funktionen; solche Leistungen bietet der Anbieter auf Anfrage gesondert an. Änderungswünsche können formlos in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Messenger) übermittelt werden.
Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
Der Kunde wählt bei Vertragsschluss eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Einrichtungsgebühr
Bei einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten fällt eine einmalige Einrichtungsgebühr an, deren Höhe sich nach der gebuchten Seitenstufe richtet und im Konfigurator ausgewiesen wird. Bei einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten entfällt die Einrichtungsgebühr für die Website.
Bei einem Wechsel in eine höhere Seitenstufe während der Laufzeit (Upgrade) zahlt der Kunde die Differenz der Einrichtungsgebühren der 12-Monats-Staffel, oder es beginnt mit dem Upgrade auf Wunsch des Kunden eine neue Mindestlaufzeit von 24 Monaten; in diesem Fall entfällt die Differenz. Die neue Monatsvergütung gilt ab dem Upgrade.
Vergütung und Zahlung
Die Monatsvergütung ist monatlich im Voraus fällig. Einmalbeträge (insbesondere Einrichtungsgebühr, Shop-Gebühr, einmalige Extras) sind mit der ersten Rechnung fällig. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Karte über den Zahlungsdienstleister Stripe. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass das Zahlungsmittel ausreichend gedeckt ist; Kosten von Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
Onlineshop-Funktion
Der Kunde kann seine Website um eine Onlineshop-Funktion erweitern. Hierfür fällt eine einmalige Shop-Gebühr an, deren Höhe von der gebuchten Variante abhängt (Standard-Shop oder Shop mit Produktkonfigurator) und im Konfigurator ausgewiesen wird. Die Shop-Gebühr fällt unabhängig von der gewählten Mindestlaufzeit an.
Die Pflege der Produktdaten (Anlegen, Ändern, Entfernen von Produkten) obliegt dem Kunden. Optional kann der Kunde die Produktpflege durch den Anbieter als Extra buchen; das jeweilige Kontingent an Produktänderungen pro Kalenderquartal ergibt sich aus dem gebuchten Extra. Ein Produkt anlegen, ändern oder entfernen zählt als eine Änderung; nicht genutzte Kontingente verfallen mit Quartalsende.
Die Shop-Variante mit Produktkonfigurator umfasst Standard-Optionen wie Größe, Farbe, Menge und einfache Aufpreise. Individuelle Berechnungslogiken, Schnittstellen zu Drittsystemen oder Kunden-Logins sind Individualsoftware und nicht Bestandteil des Website-Abos; solche Leistungen bietet der Anbieter auf Anfrage als gesondertes Projekt an.
Extras
Der Kunde kann kostenpflichtige Extras (monatlich oder einmalig) sowie kostenlose Extras buchen; Umfang und Preise ergeben sich aus dem Konfigurator. Kostenlose Extras, die Zugriffe auf Konten des Kunden voraussetzen (zum Beispiel Werbe- oder Analysekonten), setzen voraus, dass der Kunde dem Anbieter die erforderlichen Zugänge einräumt.
Als „Anfrage“ gekennzeichnete Extras (zum Beispiel Local-SEO-Ausbau) sind nicht Bestandteil des Vertrags; sie lösen lediglich eine unverbindliche Prüfung durch den Anbieter aus, auf deren Grundlage der Anbieter ein gesondertes Angebot unterbreiten kann.
Wartungsmodus
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Kunde den Änderungsservice kündigen und sein Website-Abo in den Wartungsmodus umstellen. Im Wartungsmodus bleibt die Website online; Hosting, Domain und E-Mail-Postfächer laufen weiter, und der Anbieter erbringt weiterhin die technische Wartung (Sicherheitsupdates zeitnah, Plugin-Updates quartalsweise, Backups). Der Änderungsservice ist im Wartungsmodus nicht enthalten; Änderungswünsche bietet der Anbieter auf Anfrage gesondert an. Für Rückfragen und Störungsmeldungen bleibt der Anbieter wie im vollen Website-Abo erreichbar. Gebuchte kostenpflichtige Extras kann der Kunde behalten oder einzeln kündigen. Die Vergütung im Wartungsmodus ergibt sich aus der im Konfigurator ausgewiesenen Monatspauschale. Der Wartungsmodus ist unbefristet und monatlich kündbar; der Kunde kann jederzeit zum Folgemonat in das volle Website-Abo zurückwechseln. Der Wechsel erfolgt in Textform zum Monatsende.
Wechsel der Seitenstufe
Der Kunde kann jederzeit in eine höhere oder niedrigere Seitenstufe wechseln. Für ein Upgrade gilt die Regelung im Abschnitt „Einrichtungsgebühr“. Ein Downgrade wirkt zum folgenden Monatsersten; überzählige Inhaltsseiten werden nach Absprache zusammengeführt oder entfernt. Bereits gezahlte Vergütungen werden nicht anteilig erstattet.
Ende des Vertrags: Fristen, Daten und Umzug
Endet der Vertrag, ohne dass der Kunde die Website erwirbt, bleibt die Website noch 30 Tage nach Vertragsende online, damit der Kunde in Ruhe umziehen kann. Innerhalb dieser 30 Tage stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten (Website-Dateien, Datenbank und Inhalte) als vollständigen Export zur Verfügung. Danach wird die Website vom Netz genommen und die Daten werden endgültig gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Über die Frist informiert der Anbieter den Kunden rechtzeitig in Textform.
Die Domain sowie die vom Kunden bereitgestellten Inhalte stehen dem Kunden zu. Die Übertragung der Domain (Auth-Code) und die Unterstützung beim Umzug der E-Mail-Postfächer erbringt der Anbieter kostenlos. Die Website selbst ist Leistung des Anbieters und wird nicht übertragen; sie kann nur mitgenommen werden, wenn der Kunde sie zuvor abkauft. In diesem Fall zieht der Anbieter die Website auf Wunsch technisch zu einem anderen Anbieter um und berechnet hierfür die im Konfigurator ausgewiesene einmalige Umzugspauschale.
Eigentum und Abkauf
Die im Rahmen des Website-Abos erstellte Website bleibt bis zu einer Übertragung im Eigentum des Anbieters; der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Die Domain sowie sämtliche vom Kunden bereitgestellten Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Daten) stehen stets dem Kunden zu.
Die monatliche Vergütung des Website-Abos ist Entgelt für die laufenden Leistungen des Anbieters (insbesondere Hosting, Pflege, Änderungsservice); sie ist keine Kaufpreisrate. Der Kunde kann die Website nach Ablauf der Mindestlaufzeit käuflich erwerben (Abkauf). Der Abkaufpreis ist ein fester Betrag je Seitenstufe und wird im Konfigurator sowie auf Anfrage ausgewiesen; maßgeblich sind die bei Vertragsschluss im Konfigurator ausgewiesenen Abkaufpreise; wechselt der Kunde die Seitenstufe, gilt der bei Vertragsschluss ausgewiesene Abkaufpreis der neuen Stufe. Mit vollständiger Zahlung des Abkaufpreises überträgt der Anbieter die Website auf den Kunden. Das Website-Abo bleibt vom Kauf unberührt: Der Kunde kann es mit vollem Leistungsumfang weiterführen, in den Wartungsmodus wechseln oder es nach den allgemeinen Regelungen kündigen.
Die Übertragung umfasst die Website-Dateien, die Datenbank und die Inhalte. Lizenzen des Anbieters für Drittsoftware (insbesondere Themes, Page-Builder, Premium-Plugins, SEO-Werkzeuge) und Lizenzen für Stock-Medien sind nicht übertragbar; der Anbieter stellt die Website bei der Übertragung auf kundeneigene Lizenzen (die der Kunde auf eigene Kosten erwirbt) oder auf freie Alternativen um. Nach der Übertragung kann der Kunde eine gesonderte Wartungsvereinbarung mit dem Anbieter schließen oder die Website exportieren und umziehen; eine Umzugsunterstützung bietet der Anbieter gegen gesonderte Vergütung an.
Express-Leistung
Gegen die im Konfigurator ausgewiesene einmalige Vergütung priorisiert der Anbieter das Projekt mit dem Ziel, die angegebene Lieferzeit zu halbieren. Die Express-Leistung setzt die unverzügliche und vollständige Mitwirkung des Kunden voraus; eine bestimmte Fertigstellungsfrist wird nicht garantiert.
Marketing und Content
SEO-Marketing
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich des SEO-Marketings, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung des Anbieters das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder die vom Auftraggeber ausdrücklich verlangt werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der Google Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
SEO-Marketing-Leistungen können von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat wieder abbestellt werden.
SEA-Kampagnen
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und, nach Freigabe des Kunden, die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Der Anbieter hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden.
Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Der Anbieter unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter, und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.
Social Media Marketing
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die technische Unterstützung bei der Erstellung und / oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen, schuldet der Anbieter ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Pages und / oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Inhalte.
Sofern der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben, erstellt der Anbieter ferner Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden; hierbei handelt es sich um Anzeigen, die speziell über das von der entsprechenden Social-Media-Plattform hierfür bereitgestellte System erstellt werden. Der Anbieter schuldet lediglich die Erstellung der Werbeanzeigen auf Grundlage des individuellen Kundenwunsches. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen) werden hingegen nicht geschuldet.
Die Auswahl der Inhalte (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt allein dem Kunden. Der Anbieter wird diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es dem Anbieter nicht erlaubt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte er in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann er das Einstellen solcher Inhalte verweigern.
Neben der Erstellung der Social-Media-Pages kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) durch den Anbieter vereinbart werden. Der Anbieter ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Dienstanbieter im Sinne des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) ist allein der Kunde. Details sind Gegenstand individualvertraglicher Vereinbarungen.
Der Anbieter ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich Auftragsverarbeiter des Kunden.
Content-Marketing
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde ein professionelles Content Marketing (Texterstellung/Copywriting), richtet sich die Abrechnung und Dauer der Beauftragung nach den Vorgaben des angenommenen Angebotes.
Die Inhalte der Texte richten sich nach den Vorgaben des Kunden. Sobald der vereinbarte Text fertiggestellt wurde, wird der Anbieter die erstellten Texte dem Kunden zur Durchsicht und Freigabe übersenden.
Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrektur- bzw. Änderungsschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Sofern der Anbieter mit der Einbindung der Texte in öffentlichen Medien (z. B. Online- oder Printmedien) beauftragt wurde, wird der Anbieter nur Texte publizieren, die vom Kunden freigegeben worden sind. Für Fehler, die nach der Freigabe entdeckt werden, haftet der Anbieter ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Mängelgewährleistung, Haftung und Freistellung“.
Beratung und Consulting
Beratungsleistungen
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des Beratungsgegenstandes nach bestem Wissen und Gewissen. Es wird insbesondere keine Rechtsberatung geschuldet.
Bei Beratungsleistungen handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
UX- / UI-Beratung
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erbringung von UX-(User Experience) und / oder UI-(User Interface) Beratungsleistungen, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich eine Beurteilung des UX- / UI-Design der mobilen Apps / des Webdesign des Kunden und eine Empfehlung für zukünftige Designmaßnahmen. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Conversion Rate, Verweildauer) wird im Rahmen der Dienstleistung in Form der UX-/ UI-Beratung dagegen nur dann geschuldet, wenn der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
Marktbeobachtung
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde Dienstleistungen im Bereich der Marktbeobachtung, schuldet der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung ausschließlich die Marktbeobachtungsmaßnahmen, die vorab mit dem Kunden abgestimmt wurden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) kann basierend auf der Marktbeobachtung nicht zugesichert werden, es sei denn, dass der Anbieter und der Kunde dies ausdrücklich vereinbart haben.
Die Abrechnung und Dauer der Beauftragung richten sich nach den Vorgaben des angenommenen Angebots.
Gestaltung und Design
Logogestaltung und -Konzeption
Der Anbieter übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden dessen Logogestaltung- und Konzeption. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung des von ihm gewünschten Logos. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Beauftragt der Kunde den Anbieter mit der Logogestaltung und -Konzeption, findet ausdrücklich keine Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit, Kennzeichen oder sonstigen Schutzrechte oder der Eintragungsfähigkeit durch den Anbieter statt.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Soweit der Anbieter und der Kunde nichts anderes vereinbart haben, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach der zweiten Korrekturschleife weitere Änderungen, kann der Anbieter dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes Entgelt erstellen.
Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Anbieters weder im Original noch verändert durch den Kunden genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Logogestaltung- bzw. Konzeption wird dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
Die Vergütung für die Logogestaltung- und Konzeption ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Der Anbieter räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
Video und Fotografie
Vereinbaren der Anbieter und der Kunde die Erstellung professioneller Videos und Fotografien, ergeben sich die im Einzelnen vereinbarten Leistungen aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Der Anbieter und der Kunde erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Der Anbieter schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung des Anbieters den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen hinsichtlich der Bildbearbeitung bzw.Videobearbeitung (z. B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien bzw. Videos zu; eine Neuerstellung der Fotografien bzw. Videos ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Sofern der Kunde für die Erstellung der Videos oder der Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z. B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Modelle), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung DSGVO-konformer Mitarbeiterverpflichtungen verantwortlich.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann der Anbieter verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o.ä.) hat der Kunde nicht.
Print-Design
Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung der für Printprodukte gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Flyern, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen dem Anbieter und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde beim Anbieter zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Anbieter dar. Der Anbieter wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden zustande.
Nach Beauftragung werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen. Im Übrigen ist der Anbieter nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird der Anbieter den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
Voraussetzung für die Tätigkeit des Anbieters ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Anbieter vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Anbieter gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Anbieter dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet der Anbieter bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe einer Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z. B. Word, InDesign).
Schlussbestimmungen
Rechteeinräumung/Eigenwerbung
Nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden räumt der Anbieter dem Kunden den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem Anbieter ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist der Anbieter dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
Vertraulichkeit
Der Anbieter wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVD, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln.
Der Anbieter verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), welche Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
Sonstiges
Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Kunden mit bestehenden Verträgen werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt dies als Zustimmung. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen. Sofern der Kunde der Änderung widerspricht, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.
Stand: 17.07.2026